1999 - Hofseite: Kunststoff weiĂź mit Isolierverglasung
StraĂźenseite: Holz weiĂź mit Sprossen und Isolierverglasung
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TĂĽren:
1999 - originale HolztĂĽren weiĂź, teilweise mit Glasausschnitt - aufgearbeitet
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Fußböden:
1999 - groĂźteils Parkett, Laminat, Fliesen
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Heizung:
2016 - Erdgas-Brennwerttherme mit Warmwasseraufbereitung Eco Therm Plus -  Firma Brötje, jährliche Wartung
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‍Sanitär:
1999 - jede Wohnung Bad mit Dusche
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‍Elektrik:
1999 - vollständig erneuert
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Denkmalschutz:
Steuerliche Absetzbarkeit (Denkmal-AfA):
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Eigentümern, Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Nutzung:
• Selbstnutzung: Eigentümer, die das Denkmal selbst bewohnen, können über zehn Jahre hinweg jährlich 9 % der Sanierungskosten absetzen, insgesamt also 90 %.
• Vermietung: Bei Vermietung können 100 % der Sanierungskosten abgeschrieben werden: acht Jahre lang jeweils 9 % und weitere vier Jahre lang jeweils 7 %.
Absetzbar sind Kosten für Maßnahmen, die der Erhaltung des Baudenkmals oder seiner sinnvollen Nutzung dienen, wie z. B. der Einbau einer Heizung, neuer Fenster oder Dach- und Fassadensanierungen. Nicht absetzbar sind Ausgaben für neue Gebäudeteile, Garagen, Außenanlagen oder Einrichtungsgegenstände.
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Fördermittel:
In Leipzig stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:
• Landesprogramm Denkmalpflege: Der Freistaat Sachsen unterstützt Eigentümer von Kulturdenkmalen mit Zuwendungen für Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung. Anträge sind bei der unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 30. September für das folgende Förderjahr einzureichen.
• Städtebaulicher Denkmalschutz: Dieses Programm zielt darauf ab, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne zu erhalten und weiterzuentwickeln. In Leipzig wurden beispielsweise die Gebiete Innenstadt und Waldstraßen-/Bachstraßenviertel gefördert. Ob Ihr Objekt in einem solchen Fördergebiet liegt, kann bei der Stadt Leipzig erfragt werden.
• Denkmalförderung des Bundes: Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes fördert Maßnahmen an national bedeutsamen Kulturdenkmalen. Informationen hierzu bietet das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen.
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